Rechtsprechung
RG, 23.01.1931 - III 117/30 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Kann eine Behörde Hoheitsakte, die in ihr Ermessen gestellt sind, ohne besondere gesetzliche Ermächtigung von Geldzahlungen oder anderen Gegenleistungen abhängig machen? 2. Gibt insbesondere § 2 des Wohnungsmangelgesetzes vom 26. Juli 1923 der Gemeindebehörde das ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 132, 174
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 12.05.1972 - V ZR 105/70
Kostenlose Grundabtretung im Zusammenhang mit der Erteilung …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 26, 84, 87 [BGH 21.11.1957 - III ZR 250/55]; ferner Urteil vom 14. Juli 1966, III ZR 190/64, IM BGB § 134 Hr. 50 = WM 1966, 1039 - "Kulturbeitrag") wie schon des Reichsgerichts (RGZ 51, 84, 87; 56, 4; 132, 174, 178; 133, 361) darf eine Behörde ohne gesetzliche Ermächtigung die Erfüllung ihrer amtlichen Aufgaben, Insbesondere einen in ihren Ermessen stehenden hoheitlichen Verwaltungsakt, nicht von wirtschaftlichen Gegenleistungen des Gesuchstellers abhängig machen. - BGH, 20.12.1955 - V ZR 79/54
Rechtsmittel
Hier standen auch keine zwingenden öffentlich-rechtlichen Gründe wie etwa in den Fällen von RGZ 132, 174 und 135, 375 entgegen.