Rechtsprechung
   RG, 23.01.1931 - III 117/30   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1931,621
RG, 23.01.1931 - III 117/30 (https://dejure.org/1931,621)
RG, Entscheidung vom 23.01.1931 - III 117/30 (https://dejure.org/1931,621)
RG, Entscheidung vom 23. Januar 1931 - III 117/30 (https://dejure.org/1931,621)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1931,621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann eine Behörde Hoheitsakte, die in ihr Ermessen gestellt sind, ohne besondere gesetzliche Ermächtigung von Geldzahlungen oder anderen Gegenleistungen abhängig machen? 2. Gibt insbesondere § 2 des Wohnungsmangelgesetzes vom 26. Juli 1923 der Gemeindebehörde das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 132, 174
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 12.05.1972 - V ZR 105/70

    Kostenlose Grundabtretung im Zusammenhang mit der Erteilung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 26, 84, 87 [BGH 21.11.1957 - III ZR 250/55]; ferner Urteil vom 14. Juli 1966, III ZR 190/64, IM BGB § 134 Hr. 50 = WM 1966, 1039 - "Kulturbeitrag") wie schon des Reichsgerichts (RGZ 51, 84, 87; 56, 4; 132, 174, 178; 133, 361) darf eine Behörde ohne gesetzliche Ermächtigung die Erfüllung ihrer amtlichen Aufgaben, Insbesondere einen in ihren Ermessen stehenden hoheitlichen Verwaltungsakt, nicht von wirtschaftlichen Gegenleistungen des Gesuchstellers abhängig machen.
  • BGH, 20.12.1955 - V ZR 79/54

    Rechtsmittel

    Hier standen auch keine zwingenden öffentlich-rechtlichen Gründe wie etwa in den Fällen von RGZ 132, 174 und 135, 375 entgegen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht